Seit dem 1. Januar 2026 ist die bundeseinheitliche Personalbemessung (PeBeM) für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen verpflichtend umzusetzen. In knapp 30 Minuten erfahren Sie, was das für Dienstplanung und Nachweispflicht in Ihrem Haus konkret bedeutet.
Der rechtliche Rahmen im Überblick
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