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§113c SGB XI: Was seit Januar 2026 für Ihre Einrichtung gilt

Seit dem 1. Januar 2026 ist die bundeseinheitliche Personalbemessung (PeBeM) für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen verpflichtend umzusetzen. In knapp 30 Minuten erfahren Sie, was das für Dienstplanung und Nachweispflicht in Ihrem Haus konkret bedeutet.

Ca. 25–30 Minuten Jederzeit abrufbar Für Pflegedienstleitungen & Einrichtungsleitungen

Der rechtliche Rahmen im Überblick

1. Juli 2023
Bundesweit einheitliche Personalanhaltswerte nach §113c SGB XI treten in Kraft — die Übergangsphase beginnt.
1. Januar 2026
Die vollständige Anwendung ist jetzt für jede vollstationäre Pflegeeinrichtung verpflichtend — inklusive lückenloser Nachweispflicht.
Laufend
Die Anhaltswerte werden regelmäßig durch das Bundesgesundheitsministerium überprüft und können sich weiterentwickeln.

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